Zulassungsbedingungen für die WAB-Moderatoren Ausbildung

Wer Moderatorin oder Moderator für Weiterausbildungskurse (WAB) werden möchte, muss verschiedene Zulassungsbedingungen erfüllen und einen sozialpädagogischen Eignungstest absolvieren. Zur Ausbildung zugelassen wird, wer

  • das 25. Altersjahr vollendet hat;
  • einen Ausweis als Fahrlehrer, Verkehrsexperte, Verkehrsinstruktor besitzt oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann;
  • drei Jahre entsprechende Berufserfahrung hat;
  • Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet.

Sozialpädagogischer Eignungstest (SPET)

Die Moderation von WAB-Kursen ist sehr anspruchsvoll und verlangt neben dem Fachwissen auch verschiedene erwachsenenbildnerische Qualifikationen. Mit einem für alle Bewerberinnen und Bewerber obligatorischen sozialpädagogischen Eignungstest soll deshalb vor der Ausbildung abgeklärt werden, ob diese Qualifikationen vorhanden sind oder im Verlaufe der Ausbildung noch ergänzt werden können. Der SPET wird in Gruppen durchgeführt (Testgebühr: 180 Franken) und ist drei Jahre gültig.

Anmeldeverfahren

Wer sich für die WAB-Moderatoren Ausbildung interessiert, meldet sich beim Sekretariat des Verkehrssicherheitsrats zum SPET an. Bevor beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons das Gesuch um Zulassung zur Ausbildung als WAB-Moderator eingerecht werden kann, müssen die Nachweise über Vorkenntnisse erbracht oder die entsprechenden Vormodule absolviert werden. Das Formular und ein Merkblatt können herunter geladen werden (PDF). Die Zulassungsbehörde prüft das Gesuch und erteilt die Bewilligung. 
www.verkehrssicherheitsrat.ch

Vorkenntnisse, Vormodule

Die Zulassung zum Besuch der Ausbildung für WAB-Moderatoren (Hauptmodul) erfordert Vorkenntnisse

  • der ersten Ausbildungsphase, insbesondere über Verkehrskunde,
  • im umweltschonenden Fahren sowie
  • über fahrtechnische Instruktion im Gruppenunterricht.

Diese Vorkenntnisse können in dreitägigen Vormodulen erworben werden.

Vom Besuch eines oder mehrerer Vormodule ist befreit, wer den Besuch einer gleichwertigen Ausbildung nachweisen kann (Kursprogramm mit detaillierten Kursinhalten, Teilnahmebestätigung). Individuell erworbene Vorkenntnisse (z.B. im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, im Selbststudium oder anderen nicht nachweisbaren Weiterbildungen) werden nicht anerkannt.

Ausbildung für WAB-Moderatoren (Hauptmodul)

Die Inhalte der 10-tägigen Ausbildung für WAB-Moderatoren (Hauptmodul) sind in den Weisungen dargestellt. Detaillierte Lehrpläne sind bei den Ausbildungsstätten erhältlich.

Kompetenznachweis

Im Anschluss an die Ausbildung müssen als Voraussetzung für das Erlangen des Kompetenzausweises eine schriftliche und eine praktische Prüfung bestanden werden. Der Wohnsitzkanton erteilt eine auf drei Jahre befristete Bewilligung. Mit dem Nachweis praktischer Tätigkeit und dem Besuch von Weiterbildungskursen für Moderatoren kann die Bewilligung verlängert werden. 

 

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